Wertansätze zur Lagerbewertung

11. September 2011 14:21

Ich habe hier eine Mind-Map erstellt um die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Wertansätzen zur Lagerbewertung und den entsprechenden Einstellungen in NAV zu veranschaulichen.
WertansatzV6.jpg

Die Verbrauchsfolgeverfahren HIFO und LOFO habe ich der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, nach dem BilMoG sind diese nicht mehr zulässig. Es ist also kein Verlust, dass NAV diese nicht anbietet :wink:. Der zeitliche Minimalauflösung beim gleitenden Durchschnitt ist 1 Tag, nicht stündlich oder gar permanent, das hatten wir hier schon mal als Thema.
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Planselbstkosten

25. September 2011 20:28

Für das Auffächern der Komponenten, die zu den Planselbstkosten beitragen, war bei Lagerabgangsmethode "Standard" oben leider kein Platz mehr :wink:.
Planselbstkosten.jpg

Download der Mindmap hier.
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Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

2. Februar 2013 20:08

Was passiert, wenn man gar nicht reguliert?

Es geht natürlich auch ohne Regulierung (auch ohne ERP-System, Computer…usw. :wink:), aber vieles in NAV im Lagerbereich ist dann nicht mehr sinnvoll nutzbar. Ohne Buchhaltung (Bilanz mit Gewinn-und Verlustrechnung) und Inventur (beides gesetzlich vorgeschrieben) und den jährlichen Besuch des Wirtschaftsprüfers geht es aber natürlich auch dann nicht.

Bei der Inventur zählt, misst und wiegt man die Artikel, und stimmt mit dem Wirtschaftsprüfer einen Bewertungsansatz für die Artikel ab. Das kann ein selbst berechneter Durchschnittspreis sein, der letzte Einkaufspreis, ein “beizulegender Wert“ usw., jeweils nach dem vorgeschriebenen Niederstwertprinzip sein. Der Gesamtlagerwert wird mit dem Lagerwert der letzten Inventur verglichen. Ergibt sich dabei ein Bestandsaufbau, hat man Ertrag (Wertezufluss), beim Bestandsabbau Aufwand (Werteverzehr), den man dann in der GuV (Gewinn und Verlustrechnung, in CH: Erfolgsrechnung, in GB: Profit & Loss Statement (P&L) , in US: Income Statement) des laufenden Geschäftsjahrs verbucht (das macht die Buchhaltung dann manuell, da die internen NAV-Möglichkeiten wegen der fehlenden Regulierung nicht genutzt werden können).

Damit bewegt man sich aber bewertungstechnisch auch komplett außerhalb vom NAV-Standard. Dann liefert der Lagerwertbericht "Aktuellen Lagerwert ermitteln"
Menüpunkt in NAV 2009
LagerwertMenu.jpg
Menüpunkt in NAV 2016
BerichteNAV2016.png

(der trotz seiner irreführenden deutschen Bezeichnung für jeden beliebigen Tag den Lagerwert ermitteln kann) auch keine verlässlichen Aussagen über den Lagerwert, sondern nur über den Lagerbestand. Die Lagerabgangsmethode am Artikel ist dann auch nur Makulatur. Die automatischen Ausgleichsbeziehungen (nach FIFO — wirksam auch beim Restmengenabbau der Artikelposten — bei allen Abgangsmethoden außer LIFO und Ausgewählt) werden zwar gebildet, aber von NAV nicht weiter ausgewertet. Alle Artikel werden mit dem Durchschnittseinstandspreis auf der Artikel- oder (wenn vorhanden) Lagerhaltungsdatenkarte bewertet, so wie dieser zum Buchungszeitpunkt zufällig war und dabei bleibt es dann auch. Ohne Lagerregulierung werden diese Einstandspreise aber ohnehin nicht richtig aktualisiert, eine korrekte durchgängige Lagerbewertung der Artikel erfolgt nicht. Lagerwertberichte muss man sich dann selber programmieren (Lagerwert = Lagerbestand x Bewertungspreis).

Es ist durchaus möglich, dass es Bereiche gibt, wo die Lagerregulierung mehr schadet als nützt. Das ist dann der Fall, wenn mit Sammelartikelnummern (Diversartikeln) gearbeitet wird, wo unter einer Artikelnummer u.U. extrem verschiedenwertige Artikel gebucht werden. Die Lagerregulierung hat als Grundsatz, dass wenn der Bestand auf Null ist, auch der Lagerwert genullt wird. Wenn nicht artikelgenau gearbeitet wird, kann dieses Prinzip nicht mehr funktionieren. Da ein ERP-System aber verlässliche und nachvollziehbare Aussagen über Transaktionen liefern soll, ist von solchen Verfahren ohnehin abzuraten, solange sie nicht auf Artikel beschränkt bleiben, deren Wert sich im Centbereich bewegt und die auch im Gesamtvolumen nur unwesentlich zum Gesamtlagerwert beitragen.

Zusätzlich zum Grundsatz der vorzuziehenden Einzelbewertung (in DE § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, in AT § 201 Abs. 2 Z. 3 UGB ) sind lt. § 256 Satz 1 HGB und § 240 Abs. 3, 4 HGB
Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen. Diese sind:
  • Festbewertung
  • Durchschnittsbewertung
  • Verbrauchsfolgebewertung
Festbewertung Auszug HGB:
„[...] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.“

Durchschnittsbewertung § 240 Abs 4 HGB:
„Gleichwertige Vermögensgegenstände [...] können jeweils in einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.“

dabei wird unterschieden:
Gewogene Durchschnittsbewertung für das Geschäftsjahr:
Am Ende des Jahres wird aus den Anfangsbeständen und den Zugängen ein Durchschnittswert ermittelt, mit dem die Abgänge und der Endbestand bewertet werden. Dieses Verfahren könnte man bei Bedarf manuell mittels eines individuellen Reports anwenden.
Gleitende Durchschnittsbewertung:
Nach jedem neuen Zugang wird ein neuer Durchschnittspreis errechnet. Dieser wird dann für die Bewertung der nächsten Abgänge angewandt. Sobald ein neuer Zugang eingeht, wird wieder ein neuer Durchschnittspreis errechnet. Das Verfahren ist auch als Wertskontration bekannt und wird von NAV genutzt, wenn Lagerabgangsmethode Durchschnitt am Artikel eingestellt ist.

Verbrauchsfolgebewertung
§ 256 Satz 1 HGB vor dem BilMoG:
„Soweit es den GoB entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert worden sind.“


Dies ermöglichte auch seltenere Verfahren wie HIFO (Highest-In First Out) und LOFO (Lowest-In First-Out). Derartige Verfahren werden und wurden von NAV nicht unterstützt.

Durch das BilMoG wurde der §256 HGB geändert:
"Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. § 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluss anwendbar."
Dadurch sind nur noch FIFO und LIFO erlaubt, und beide Verfahren werden von NAV angeboten.

Die NAV-Lagerabgangsmethoden FIFO und LIFO dienen also zur Verbrauchsfolgebewertung, Durchschnitt der gleitenden Durchschnittsbewertung. Alle drei sind Annahmen für den Wertefluss (engl. Cost Flow Assumption) und sind auch als "benchmark treatment" (Regelfallbehandlung) bekannt. Durchschnitt wird in der allgemeinen Literatur meist als vergleichsweise einfaches Verfahren und FIFO und LIFO als kompliziert beschrieben. Durch das Postenprinzip und die beim Buchen gebildeten Ausgleichsbeziehungen von NAV ist das aber eher umgekehrt, die Mengenfortschreibung (Mengenskontration) findet grundsätzlich automatisch statt und FIFO und LIFO sind in der Nachkontrolle beim Abbau einzelner Warenlose meist einfacher nachzuvollziehen, während nach Durchschnitt bewertete Transaktionen u.U. während des gesamten Geschäftsjahres immer wieder Wertänderungen erfahren, auch ohne dass die in der Transaktion erstellen Artikelposten direkt vom Benutzer bebucht werden.

Die Umsetzung des Bewertungsvereinfachungsverfahrens liegt hier darin, dass man nicht jedesmal gezielt den oder die Artikelposten (in CH : Lagerposten), die aus dem Lager entnommen werden, manuell auswählen muss und NAV selbstständig die Bewertung anhand einer automatisch erzeugten Ausgleichsbeziehung (Tabelle 339 Artikelausgleichsposten) vornimmt.
Die durchgängige Einzelbewertung entspräche in NAV der Lagerabgangsmethode Ausgewählt (in Verbindung mit einer Seriennummer) und bedeutet natürlich erheblichen zeitlichen Zusatzaufwand bei jeder Transaktion, der aber durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn geringes Transaktionsvolumen und hoher Wert zusammenkommen (z.B. Luxusyachten, Einbauküchen u.ä.). Auch wenn nicht Ausgewählt eingestellt ist, kann eine einzelne Transaktion durch manuelles Auswählen des Artikelpostens (im Buchungsblatt: Ausgleich mit Lfd. Nr., in Belegen: Ausgleich mit Artikelposten) jederzeit vorgenommen werden, wenn die Restmenge des Artikelpostens reicht, um die Bewegungsmenge zu versorgen. Hierbei übersteuert dann die Einzelbewertung das Bewertungsvereinfachungsverfahren.

Dadurch, dass die Lagerverbräuche anhand einer festgelegten Methode bewertet werden, kann natürlich auch der verbliebene Bestand bewertet und die Bestandsveränderungen ermittelt werden. FIFO und LIFO bedeutet, dass eine fiktive angenommene Reihenfolge im Abbau des Lagerbestands angenommen wird. Diese muss (und wird vielfach auch) nicht immer der tatsächlichen Reihenfolge entsprechen, sollte dieser aber auch nicht widersprechen.

LIFO läuft im Extremfall auf die scherzhafte Bezeichnung FISH (First-in Still-Here) hinaus, weil bewertungstechnisch die allerersten Artikelbewegungen ab der Inbetriebnahme des Systems immer noch im Bestand sind, wenn der betroffenen Artikel zwischenzeitlich nie komplett abverkauft waren.
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Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

4. Februar 2013 09:36

Hallo Kai,

super Ausarbeitung! Das hilft bestimmt vielen Kollegen, die bei dem Thema Schwierigkeiten haben.

Einen Hinweis habé ich noch: FIFO ist zwar laut HGB zugelassen, wir hatten jedoch schon in mehreren Projekten später Diskussionen, weil das Steuerrecht FIFO nicht vorsieht.

Viele Grüße
Mike

Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

4. Februar 2013 10:03

Mike24 hat geschrieben:Einen Hinweis habé ich noch: FIFO ist zwar laut HGB zugelassen, wir hatten jedoch schon in mehreren Projekten später Diskussionen, weil das Steuerrecht FIFO nicht vorsieht.

Es gibt zwei LIFO-Verfahren, Permanent-LIFO (engl. Perpetual-LIFO, das würde NAV anwenden) und Perioden-LIFO, zum Unterschied siehe auch hier (teilweise veraltet, da noch ohne zwischenzeitliche BilMoG-Änderungen, aber diesbezüglich nicht). Letzteres kann man per Bericht selber programmieren, pro Artikel/Variante/Lagerort den letzten Nullbestand im System suchen, den aktuellen Bestand mit den Werten der darauffolgenden bestandserhöhenden Buchungen abgleichen und daraus den Perioden-LIFO-Lagerbestandswert ermitteln. Die Artikel würde ich nur deswegen nicht so einstellen. Nach IFRS ist LIFO sogar verboten, wenn die Artikel nicht wirklich so abfliessen.

Lagerbewegung - Lagerbewertung

31. Mai 2013 23:41

In der unteren Abbildung sind die wesentlichen Vorgänge aufgelistet, die beim
  • 1. Buchen einer Lagerbewegung und
  • 2. der anschließenden Lagerbewertung stattfinden.
Bei automatischer Lagergulierung laufen diese unmittelbar nacheinander beim Buchen ab, sonst erfolgt die Bewertung beim Ausführen von Report 795 Lagerreg. Fakt. Einst. Preise.
LagerregFaktEinstPreise.jpg


LagerbewegungLagerbewertung.jpg
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Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

16. Dezember 2014 14:30

Zum Thema LIFO wurde im Oktober ein Entwurf vom Finanzministerium veröffentlicht:
Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2a EStG - Lifo-Methode
Aktueller Link: Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2a EStG - Lifo-Methode

Re: Planselbstkosten

17. Dezember 2014 11:02

Kowa hat geschrieben:Für das Auffächern der Komponenten, die zu den Planselbstkosten beitragen, war bei Lagerabgangsmethode "Standard" oben leider kein Platz mehr :wink:.

Ich habe diesen Beitrag gerade eben erst entdeckt. Zu oben dargestellten Übersicht wäre es super, wenn die Begriffe aus NAV daneben stehen würden. Ist das möglich?

Re: Planselbstkosten

17. Dezember 2014 15:52

m_schneider hat geschrieben: Zu oben dargestellten Übersicht wäre es super, wenn die Begriffe aus NAV daneben stehen würden. Ist das möglich?

Mit den Begriffen sollte jeder Kostenrechner etwas anfangen können. Das betrifft ja auch externe Lieferanten, die ohnehin ihre eigenen Begriffe verwenden. Wie man das in NAV umsetzt, ist dann auch betriebsindividuell. Allein die ganzen zusätzlichen Preiskomponenten können sowohl über Zu-/Abschlag als auch direkt auf Sachkonten gebucht werden, Rabatte als Zeilen- und/oder Rechnungsrabatte erscheinen usw.

Aber weil bald Weihnachten ist, habe ich die Mindmap angehängt :wink: . Das Programm dafür ist
FreeMind (erfordert Java Runtime Environment 1.6 oder höher). Damit kann das dann nach Belieben an die Verhältnisse vor Ort angepasst werden.
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Buchungsdatum der Regulierungsposten

12. Juni 2015 10:10

Zum Thema Buchungsdatum der Regulierungsposten (die Historie hatte ich 2008 hier schon aufgedröselt :-) )
gibt es nun auch einen umfangreichen MSDN-Artikel
Posting Date on Adjustment Value Entry (NAV 2015)
auf den mich Natalie gerade aufmerksam gemacht hat.
Nachtrag: Posting Date on Adjustment Value Entry (NAV 2016) (bislang keine Änderungen seit NAV 2015)

Blogeintrag: Article for Posting Date on Adjustment Value Entry

Nachtrag
Learn: Posting Date on Adjustment Value Entry Compared to the Source Entry

Traditionelle Schätzmethoden

15. Februar 2016 10:52

NAV ist von Anfang an dafür ausgelegt worden, artikelgenau zu arbeiten.
Wenn man dieses, aus welchen Gründen auch immer, nicht hinbekommt, bleiben dann nur die beiden traditonellen Verfahren, sofern sich der Wirtschaftsprüfer noch darauf einlässt, denn beide sind vergleichsweise ungenau und nur Schätzmethoden anstatt genauer Wertbestimmungen.

Eine Lagerregulierung sollte für solche "Diversartikel" nicht stattfinden, da sich diese Verfahren mit dem dortigen Bewertungsprinzip (wenn Menge = 0 :greenarrow: Wert = 0) auf Artikelebene nicht vereinbaren lassen. Das muss über Individualprogammierung unterbunden werden (Nachtrag: ab BC 24 Auswahl möglich)

PDF: Retail Method
Methods of Estimating Inventory

Gelegentlich werden in Unternehmen auch Mischformen angewandt (ein Teil des Artikelstamms wird artikelgenau verwaltet und der Rest mit den obigen Methoden), aber dies verkompliziert die Inventurverarbeitung beträchtlich. Auch der unterjährige Zeitaufwand bei Preisänderungen (engl. Markup bzw. Markdown bei der Retail Method) ist in der Buchhaltung mit erheblichem Aufwand verbunden.

Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

24. August 2018 10:49

Artikel zu den möglichen Fehlerquellen bei der Abstimmung des Lagers mit der Fibu.
Ein gut geführtes Lager – gut für Ihr Gehalt

Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

24. August 2018 12:47

NAV ist von Anfang an dafür ausgelegt worden, artikelgenau zu arbeiten.


Und bisher hat es auch Microsoft noch nicht geschafft diese Logik komplett kaputt zu machen.
Beim Rest sind sie ja auf bestem Weg.

Gruss

Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

9. April 2024 09:01

Kowa hat geschrieben:Es ist durchaus möglich, dass es Bereiche gibt, wo die Lagerregulierung mehr schadet als nützt.
Kowa hat geschrieben:Eine Lagerregulierung sollte für solche "Diversartikel" nicht stattfinden, da sich diese Verfahren mit dem dortigen Bewertungsprinzip (wenn Menge = 0 :greenarrow: Wert = 0) auf Artikelebene nicht vereinbaren lassen.

Nach vielen Jahren Pause gibt es u.a. nun dazu die Auswahl, welche Artikel reguliert werden sollen: Business Central 2024 wave 1 (BC24): Inventory Cost Adjustment tool (new Inventory Cost Adjustment page)

Video: What's new: Cost Adjustment

Re: Wertansätze zur Lagerbewertung

9. April 2024 12:25

Großartig - sowas hat uns schon immer gefehlt! :mrgreen:
Danke für den Link, den ich gerade schon intern weiter verteile. :-D

Viele Grüße
Mike