Storno Funktion Fibu

15. März 2017 11:56

Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt. Eine Buchung wurde beispielsweise am 15.01.17 mit Abzug der Vorsteuer über das FibuBuchBlatt gebucht. In der anschließenden Umsatzsteuervoranmeldung wurde die Vorsteuer natürlich berücksichtigt. Jetzt merkt die Buchhalterin am 05.03.17 das Sie bei der Buchung einen Fehler begangen hat und storniert die gesamte Buchung an diesem Tag. Die Storno Buchung wird daraufhin automatisch mit dem Buchungsdatum 15.01.17 gesetzt. Jetzt kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob dies so richtig ist oder nicht. Die Vorsteuer die ursprünglich im Januar gemeldet wurde, ist durch die Stornobuchung wieder aufgehoben und somit eine falsche USTVA gemeldet. Hier wäre es natürlich besser wenn der Anwender selbst entscheiden kann, an welchen Buchungsdatum die Stornobuchung durchgeführt werden soll. Hier bleibt dann wohl nur die Funktion "MwSt. abrechnen und buchen". Diese setzt ja alle bereits gemeldeten MwSt.-Posten auf abgeschlossen. Nachzügler werden dann in der nächst folgenden USTVA berücksichtigt. Wie seht Ihr den Sachverhalt? Gerade bei der Stornofunktion.
Grüße
Daniel

Re: Storno Funktion Fibu

15. März 2017 21:03

Ich find's auch schade dass Microsoft in der Storno-Funktion keine Möglichkeit eingebaut hat ein neues Buchungsdatum und eine neue Belegnummer zu vergeben. Ist aber halt so, war schon immer so, wird wohl auch so bleiben. Entweder du passt die Stornofunktion an oder buchst die Stornierung manuell. Man kann ja auch im Fibu Buch.-Blatt "Storno" anhaken (oder Soll-/Haben-Betrag jeweils negativ erfassen).

Übrigens: Um solche falsch/unerwünscht in Vorperioden gebuchten Dinge zu vermeiden sollte man den Buchungszeitraum in der Benutzer Einrichtung einschränken.

Re: Storno Funktion Fibu

15. März 2017 21:15

Hallo Walle,

soweit ich weiss ist es schlimmer (was NAV normalerweise macht) und recht einfach zu lösen zugleich.
Zum schlimmen: Man kann eine Buchung die einen abgerechneten MwSt.-Posten enthält nicht stornieren. Wird bereits in T179 verhindert. Nun kann man fragen wieso das so ist: Damit abgerechnete MwSt.-Buchungen nicht aufgebrochen und damit falsch werden. Das werden sie aber sowieso, weil der gemeldete Sachverhalt war ja falsch, oder weswegen solte man sonst stornieren... ? Was würde man denn MwSt.-seitig machen? Korrektur melden und nochmal abrechnen, oder die Korrektur mit der nächsten regulären Abrechnung melden. Unter dieser Annahme kann man dann die Prüfung für geschlossene MwSt.-Posten in T179 einfach herausnehmen, und in CU17 in der Funktion ReverseVAT() jeden neuen MwSt.-Posten mit Closed = false schreiben. Funktioniert bestens und ist praxiserprobt. Geht genauso mit abweichendem Buchungsdatum für das Storno.

LG Jens