Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren" V27.5

4. Mai 2026 11:37

Hallo zusammen,

wir wundern uns etwas darüber, dass man bei der Funktion "Korrigieren" aus einer gebuchten Rechnung heraus zwar Zeit spart da die Gutschrift automatisch erstellt und gebucht und eine neue Rechnung zur Bearbeitung erzeugt wird, jedoch finden wir keine Möglichkeit die Reklamationsgründe vor dem Buchen der Gutschrift einzufügen / zu bearbeiten.

Soll das so sein oder sind wir nur blind?

Danke und Gruß

HSahm
Zuletzt geändert von HSahm am 20. Mai 2026 08:28, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren"

4. Mai 2026 13:23

Hallo HSahm

Bei dem Ausführen der Funktion "Korrigieren" passiert genau das, was du gerade beschrieben hast.

Wenn ihr die Korrektur-Gutschrift vor dem Buchen noch bearbeiten wollt, dann musst Du aus dem Dropdown des Buttons "Korrigieren", die Funktion "Korrekturgutschrift erstellen" auswählen.

VG
Anke

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren"

4. Mai 2026 14:26

Hallo Anke,

vielen Dank für die Antwort. Ja das können wir zwar machen aber damit geht uns das automatische Erstellen einer neuen Rechnung verloren und damit ist "Korrigieren" für uns dann nicht mehr nützlich. Wir benötigen für die Statistik zwingend immer einen Reklamationsgrund.

Dann machen wir das wohl weiterhin in zwei Schritten.

Danke und Gruß

HSahm

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren"

4. Mai 2026 14:35

Hallo,

...aber damit geht uns das automatische Erstellen einer neuen Rechnung verloren...


Willst du das denn immer?

Ich weiß nicht in welchem Geschäftsfeld ihr tätig seit (evtl. hilft es zu wissen, warum Ihr das macht/machen wollt), aber klingt ein wenig seltsam für mich, automatisch eine neue Rechnung erstellen zu wollen.

Gruß Fiddi

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren"

6. Mai 2026 20:38

Na ja, der althergebrachte Weg einen neuen Beleg anzulegen und dann Beleg kopieren auszuführen ist jetzt auch nicht super aufwendig... außer man storniert/korrigiert zig Belege am Tag, aber dann sollte man ohnehin mal überlegen was man da tut... ;-)

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren"

Gestern 08:26

Hallo zusammen,

ich bin tatsächlich überrascht dass das nicht so funktioniert wie ich es benötige. Insbesondere da es auf der Einkaufsseite exakt so läuft. Wenn ich bei einer Einkaufsrechnung auf "stornieren" gehe wird die Rechnung nur storniert (Gutschrift). Über "korrigieren" wird die Rechnung storniert (Gutschrift) und es öffnet sich automatisch eine neue Rechnung (Kopie) zur Bearbeitung.

Von unserem ERP-Support wurde uns ursprünglich auch bestätigt, dass die Verkaufs-Seite genauso funktioniert (wir konnten das aufgrund einer Individualisierung an der Stelle aber bisher nicht testen).

Mir ist auch sonst nicht klar wo sonst der Unterschied zwischen "Korrigieren" und "Stornieren" liegen soll. Könnte mir das jemand erläutern?

Ich fände die Funktion zudem praktisch. Denn während eine Rechnung storniert ist, habe ich mir ja Lagerbestand zurück ans Lager gebucht der aber gar nicht wirklich da ist. Wenn sich automatisch eine neue Rechnung zur Bearbeitung öffnet, minimiere ich ggf. Verzögerungen die den falschen Lagerbestand länger im System verbleiben lassen.

Gruß

HSahm

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren" V27.5

Gestern 13:30

Soweit ich weiß werden Reklamationgsgründe in EK und VK verwendet und sind hier wie dort nicht verpflichtend. Habt ihr vielleicht eine Anpassung drin die die Pflicht im VK bedingt?

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren" V27.5

Gestern 14:15

Hi,

ich muss mich entschuldigen. Ich bin mit dem Schriftverkehr mit unserem Dienstleister und dem Forum durcheinandergekommen und bin deswegen nun unglücklich in den Themen gesprungen...

Das mit den Reklamationsgründen ist geklärt. Wir hatten tatsächlich eine Individualisierung drin die ist nun raus. Jedoch kann man die Funktionen "Korrigieren" und "Stornieren" tatsächlich nicht mit Reklamationsgrund nutzen dieser bleibt einfach leer wenn die Gutschrift gebucht wird (laut unserem ERP-Support).

Dadurch kam nun aber das Problem zum Vorschein, dass die Korrektur-Funktion auf der Verkaufsseite eben nicht so funktioniert wie im Einkauf und nicht wie gedacht automatisch eine neue Verkaufsrechnung erzeugt wird.
Das muss man manuell machen. Und ich empfinde das als Problem wegen dem "fake" Lagerbestand der dann eingebucht ist.

Wie würdet ihr denn den Unterschied zwischen den Funktionen Korrigieren und Stornieren beschreiben? Oder soll ich lieber ein neues Thema aufmachen?

Danke und Gruß

HSahm

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren" V27.5

Gestern 14:57

Korrekturgutschrift erstellen: Erstellt eine Gutschrift als Stornobeleg zur Rechnung. Diese muss dann noch gebucht werden.
Stornieren: Erstellt eine Gutschrift als Stornobeleg zur Rechnung und bucht diese.
Korrigieren: Erstellt eine Gutschrift als Stornobeleg zur Rechnung und bucht diese. Außerdem wird eine neue ungebuchte Rechnung erstellt, die man bearbeiten kann und dann buchen muss.

Du brauchst nur eine Anpassung die es ermöglicht den Reklamationsgrund mitzugeben.

Re: Reklamationsgründe bei Funktion "Korrigieren" V27.5

Heute 08:44

Hallo enh,

das was du beschreibst funktioniert auf der Einkaufsseite genau so. Aber nicht auf der Verkaufsseite.

Korrigieren: Erstellt eine Gutschrift als Stornobeleg zur Rechnung und bucht diese. Außerdem wird eine neue ungebuchte Rechnung erstellt, die man bearbeiten kann und dann buchen muss.


Bei uns wird keine Rechnung erstellt. Auch in dem Pop-Up was sich öffnet steht drin, dass man das selbst über "Beleg Kopieren" machen muss.

In meinen Augen stimmt da was nicht aber unser ERP-Dienstleister hat das nochmal bestätigt: Auf der Verkaufsseite wird bei "Korrigieren" NICHT automatisch eine neue Rechnung zur Bearbeitung erstellt. Das ist nur auf der Einkaufsseite so.

Gruß

HSahm