6. Dezember 2018 16:40
Wir wechseln gerade von einem ERP zu NAV2018 und haben eine Grundsatzentscheidung bei der Debitorenanlage zu treffen.
Wir haben zwei Geschäftsmodelle.
1. B2B: Hier verkaufen wir Handelswaren bzw. an Zentralläger oder Filialen. Diese legen wir als Debitoren an.
2. B2C: Hier verkaufen wir Handelswaren an Endkunden. Diese Endkundenaufträge kommen von unserem eigenen Webshop, wie auch von anderen Verkaufsplattformen. Die Aufträge bekommen wir ohne eindeutige Kundenkennung (Kundennummer) und haben so die Schwierigkeit zu erkennen, ob der Kunden neu oder alt ist.
Im derzeitigen ERP legen wir diese Kunden nicht als Debitor an, sondern buchen alles auf Portalkunden. Die Rechnungen gehen an den Endkunden, in der Fibu landen die Umsätze allerdings auf ein Sammelkonto, je Portal/Zahldienstleister.
Wie sollte man B2C mit NAV abbilden? Als Sammelkonto, einzelne Debitoren, ...?
Unser Dienstleister hat leider keine Erfahrung im Bereich B2C und kann uns keine Empfehlung geben.
6. Dezember 2018 16:47
Hallo,
dein Thema ist hier weniger NAV, das könnte man dort weiterhin so machen.
Das Problem ist die DSGVO, die es Kunden erlaubt, persönliche Daten zu erfahren, und zu verhindern, das diese Daten weiterhin benutzt werden. Vor allen Dingen letzteres dürfte schwierig werden, wenn du die B2C Kunden nicht als einzelne Kunden anlegst. Das gilt übrigens auch für deinen Web- Shop.
Da zu muss dir dein Webshop aber wissen, welcher Kunde sich anmeldet, und diesem Konto musst du dann auch die NAV- Kundennummern zuordnen.
Gruß Fiddi
6. Dezember 2018 16:56
Bei einem Kunden routen wir solche Aufträge auf einen Sammeldebitor. Das können im Prinzip auch mehrere Sammeldebitoren sein.
Der Auftrag hat seine individuelle Rechnungs- und Lieferanschrift, läuft aber trotzdem über eine Sammeldebitornummer.
Letzten Endes gibt es aber immer ein Regelwerk, warum gerade dieser Auftrag als B2C oder als B2B geroutet wird. Das musst du irgendwo abbilden.
Wenn ihr einen speziellen Webshop für Endkunden habt, könnte dieser z.B. immer die Kundennummer des Sammeldebitors mitliefern. Gleiches Spiel für Verkaufsplattformen über die nur Endkunden kommen.
Dann brauchst du kein besonderes Routing.
Wir haben solche Themen z.B. über einen vorgeschalteten Enterprise Service Bus geregelt, der Aufträge abholt oder entgegen nimmt und hier die Sammeldebitornummer setzt.
Oder wir haben eine Art Warteschlange in Navision, in der wir die Aufträge so lange parken, bis jemand entschieden hat, ob es ein B2C oder B2B Kunde ist.
Dann geht es nach dem gleichen Schema weiter.
10. Dezember 2018 17:11
Vielen Dank für die Antworten.
Wie würde das denn in NAV aussehen? Wo würde der Sammeldebitor hinterlegt werden, wo die Rechnungsadresse und wo die Lieferanschrift?
Debitor = Debitor (Debitornummer + Debitorname)
Verkauf an = Rechnungsadresse (Adresse, PLZ, Ort, ...) - Hier würde mir der Name fehlen.
Liefer an = Lieferadresse (Name, Adresse, PLZ, Ort, ...)
11. Dezember 2018 08:25
Du könntest dir den Debitor selbst mit Dummy-Daten anlegen. Z.B. Name: Sammelkonto Plattform xy
Wird ein Auftrag angelegt, kopiert Navision erstmal die Stammdaten des Debitors. Du kannst sie aber danach anpassen.
Navision kennt im Auftrag
denjenigen, an den verkauft wurde als Verkauf An
denjenigen, der die Rechnung bekommen soll als Rechnung An
denjenigen, der die Lieferung erhält als Lieferung An
jeweils mit den vollständigen Adressinformationen.
Du musst die Felder im Prinzip nur noch füllen.
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